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Inkassounternehmen

Die Tätigkeiten des Inkassounternehmen sind allgemein bekannt, denn fast jeder hatte schon einmal mit solch einem Unternehmen unfreiwillig oder freiwillig zu tun.

Ein Inkassounternehmen kann privat und geschäftlich in Anspruch genommen werden, ausschlaggebend ist das Vorweisen einer Forderung gegenüber Dritten.

Aber ab wann kann ein Gläubiger ein Inkassounternehmen in Anspruch nehmen und welche Geldbeschaffungs-Methoden dürfen dabei angewandt werden?

In vielen Köpfen geht bei dem Wort „Inkassounternehmen“ die Sirene an, denn die Vorstellung von den Männern in Schwarz und die darauf folgenden Taschenpfändung macht Angst, ist aber im realen Zahlungsprozess ungewöhnlich!

Ein Inkassounternehmen kann dann in Anspruch genommen werden, wenn sich ein Gläubiger hinsichtlich der Einziehung fälliger Forderungen beraten lassen möchte, weitergehend bis zur Auftragserteilung unbestrittener Forderungen und Mahnprozessen. (Mehr…)

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Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum 1. Januar 2005 wurde die Bundesvermögensverwaltung in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt überführt. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: bundesimmobilien.de