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Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum 1. Januar 2005 wurde die Bundesvermögensverwaltung in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt überführt.
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: bundesimmobilien.de
